Pressemeldung

Promotionsrecht: Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg begrüßen Beschluss des Landtags in Sachsen-Anhalt

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Promotionsrecht: Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg begrüßen Beschluss des Landtags in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt besteht mit der Reform des Landeshochschulgesetzes vom 7. Mai 2020 die Möglichkeit zur Promotion in forschungsstarken Fachrichtungen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW). Damit ist Sachsen-Anhalt neben Hessen und Nordrhein-Westfalen das dritte Bundesland, das ein Promotionsrecht für forschungsstarke Fachrichtungen an HAW unter Qualitätskriterien umsetzt und damit die Position der HAW deutlich stärkt. Bei der Bemessung der Forschungsstärke orientierten sich sowohl Hessen als auch NRW an dem Modell BW-CAR aus Baden-Württemberg. Mit diesem Modell hat Baden-Württemberg die Grundlagen eines Qualitätssystems für Forschung vorgegeben.

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2016 schlug erstmals Hessen beim eigenständigen Promotionsrecht für forschungsstarke HAW einen couragierten Weg ein und trug dadurch zur Anerkennung einer gleichwertigen Ausbildung an HAW gegenüber Universitäten bei. 2019 folgte Nordrhein-Westfalen mit der Etablierung des Graduierteninstituts NRW als Promotionskolleg. Zukünftig ermöglicht Sachsen-Anhalt forschungsstarken Fachrichtungen an HAW das Promotionsrecht. Alle drei Bundesländer honorieren mit ihrer Entscheidung die seit Jahren zunehmende Leistung und Bedeutung der HAW im Bereich Forschung und Entwicklung.

Baden-Württemberg Center of Applied Research (BW-CAR) dient als Orientierung

Die HAW in Baden-Württemberg begrüßen die Fortschritte beim Promotionsrecht in allen drei Bundesländern und verweisen darauf, dass sich diese bei der Umsetzung an den Kriterien des Baden-Württemberg Center of Applied Research (BW-CAR) orientiert haben:

„In Baden-Württemberg werden wir weiterhin versuchen, die Entscheidungsträger davon zu überzeugen, dass das Promotionsrecht für qualitätsgesicherte Bereiche an HAW auch für uns von enormer Bedeutung wäre: Zum einen für die Weiterentwicklung und Sichtbarkeit unserer sehr guten Forschungsleistungen, aber auch für unsere Attraktivität bei der Gewinnung von Nachwuchswissenschaftlern oder der Besetzung von Professuren. Gerade weil die Forschungsleistungen der HAW im Baden-Württemberg im Bundesvergleich seit Jahren spitze sind, ist es nur schwer nachvollziehbar, dass die Option eines eigenständigen und qualitätsgesicherten Promotionsrechts für HAW in unserem Landeshochschulgesetz seit 2014 zwar vorgesehen, aber bisher noch nicht umgesetzt worden ist“, betont der im Vorstand der HAW-Landesrektorenkonferenz für Forschung zuständige Gerhard Schneider, Rektor der Hochschule Aalen. „Ohne Promotionsrecht für forschungsstarke Bereiche an HAW wird es für Baden-Württemberg wohl schwer, seine Spitzenposition und Wettbewerbsfähigkeit im Bereich anwendungsorientierter Forschung zu halten.“

BW-CAR ist ein überregionales Netzwerk für forschungsstarke Professorinnen und Professoren der HAW in Baden-Württemberg. Alle Mitglieder in BW-CAR haben ihre individuelle Forschungsstärke auf Grundlage von anerkannten Forschungs­kennzahlen in einem definierten Aufnahmeprozess nachgewiesen. Sie publizieren ihre Forschungsergebnisse in die Scientific Community und verfügen über eine funktionierende Forschungsinfrastruktur an ihrer Hochschule.

Pressekontakt

Benjamin Peschke

Geschäftsführer HAW BW e.V.
+ 49 (0)711 995 281-60
peschke[at]haw-bw.de