Rektorenkonferenz
Die Rektorenkonferenz ist zugleich die Mitgliederversammlung des HAW BW e.V. Mitglieder sind 24 Hochschulen für angewandte Wissenschaften aus Baden-Württemberg. In der Rektorenkonferenz vertritt jeweils die Rektorin oder der Rektor bzw. die Präsidentin oder der Präsident seine/ihre Hochschule. Sie oder er kann durch ein Mitglied des Rektorats oder des Präsidiums in der Konferenz vertreten werden. Dieses zentrale Gremium dient dem Austausch zwischen den Hochschulleitungen in strategischen und hochschulpolitischen Fragen und behandelt alle Grundsatzangelegenheiten des HAW BW e.V. Für konkrete Aufgaben können ständige und befristete eigene Arbeitsgruppen eingerichtet werden, die der Konferenz berichten. Auch über die Nominierung und/oder Entsendung von Mitgliedern zur Vertretung von HAW-Interessen in Gremien Dritter entscheidet die Rektorenkonferenz.
Vier Rektorinnen und Rektoren werden für eine zweijährige Amtszeit in den Vorstand der Rektorenkonferenz und damit des HAW BW e.V. gewählt. Der Vorstand übernimmt alle operativen und strategischen Aufgaben, die nicht direkt der Rektorenkonferenz zugeordnet sind. Er vertritt den Verein nach außen, berät und beschließt Strategien und Richtlinien des Vereins in Abstimmung mit der Rektorenkonferenz und setzt deren Beschlüsse um. Er vertritt die Hochschulart HAW in Anhörungen, Fachgesprächen und Podiumsdiskussionen und führt die laufenden Geschäfte. Der Vorstand wählt die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer und ist ihr bzw. ihm direkt vorgesetzt.
Der HAW BW e.V. erfüllt mit der Rektorenkonferenz die offizielle Funktion der Landesrektorenkonferenz für die HAW. Er ist damit der legitimierte Ansprechpartner und Vertreter gegenüber der Landesregierung und dem für die Hochschulen zuständigen Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.

Foto: HAW BW e.V., v.l.n.r.: Ulrich Jautz, Stephan Trahasch, Katja Rade, Harald Riegel.
Vorstand

Vorsitzender

Vorstandsmitglied

Vorstandsmitglied

Vorstandsmitglied
Konferenz der Kanzlerinnen und Kanzler
Ein wichtiges Partnergremium für die Rektorenkonferenz ist die Konferenz der Kanzlerinnen und Kanzler der HAW, aus deren Mitte ebenfalls ein vierköpfiger Vorstand gewählt wird. Dieser hat eine Amtszeit von drei Jahren. Zu vielen Themen und Fragen, aber vor allem in Fragen der Hochschulfinanzierung und -budgetierung beraten sich die Rektorinnen und Rektoren mit den Kanzlerinnen und Kanzlern auf verschiedenen Ebenen. Die Kanzlerinnen und Kanzler treffen sich in regelmäßigen Abständen zu Sitzungen, einmal im Jahr zu einer Klausurtagung und gemeinsam mit den Rektorinnen und Rektoren auf der jährlichen Herbsttagung der HAW.

Foto: HKA, v.l.n.r.: Norbert Reichert, Andrea Linke, Nicole Kuhn, Manfred Schnell.
Vorstand