Services

Rechtsberatung und Weiterentwicklung des Hochschulrechts

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Rechtsberatung und Weiterentwicklung des Hochschulrechts

Das zentrale Justitiariat der HAW ist eine eigenständige Stabsstelle der Hochschule für Technik Stuttgart und dort beim Rektorat angesiedelt. Das Justitiariat behandelt Rechtsfragen, die von Belang für alle HAW sind, leistet eine rechtliche Erstberatung für die Hochschulleitungen sowie auf zentraler Ebene für den Vorstand und die HAW-Konferenzen. Es erarbeitet Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorhaben und tauscht sich in rechtlichen Angelegenheiten eng mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg aus.

Rechtsberatung

Veränderung begleiten

Das Justitiariat im HAW BW e.V. leistet im Rahmen seiner Kapazitäten Beratung bei der Anwendung und Implementierung der rechtlichen Rahmenbedingungen an den Hochschulen. Darüber hinaus zählt es zu den Aufgaben des Justitariats, die Hochschulleitungen möglichst frühzeitig auf veränderte rechtliche Rahmenbedingungen aufmerksam zu machen und diese bei der Umsetzung von Neuerungen (z.B. durch die Entwicklung von Mustervorlagen) zu unterstützen.

Bei Fragen wenden Sie sich an: justiziariat@haw-bw.de

Weiterentwicklung des Hochschulrechts

Impulse setzen

Das Justitiariat im HAW BW e.V. arbeitet gemeinsam mit den Vorständen der Konferenzen und dem Team der Geschäftsstelle kontinuierlich an Vorschlägen zur Verbesserung der Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, die für die Hochschulen maßgeblich sind und nimmt in Abstimmung mit dem Vorstand und der Rektorenkonferenz zu Gesetzgebungsverfahren Stellung. Dies geschieht im Rahmen der offiziellen Anhörungsverfahren bei gesetzgeberischen Initiativen von Land oder Bund und durch eigeninitiative Vorschläge an die Gesetzgeber und/oder die zuständigen Ministerien. Dabei werden vergleichend die Entwicklungen des Hochschulrechts in den anderen fünfzehn Bundesländern und auf Bundesebene laufend im Blick behalten.

Rechtsberatung

Veränderung begleiten

Das Justitiariat im HAW BW e.V. leistet im Rahmen seiner Kapazitäten Beratung bei der Anwendung und Implementierung der rechtlichen Rahmenbedingungen an den Hochschulen. Darüber hinaus zählt es zu den Aufgaben des Justitariats, die Hochschulleitungen möglichst frühzeitig auf veränderte rechtliche Rahmenbedingungen aufmerksam zu machen und diese bei der Umsetzung von Neuerungen (z.B. durch die Entwicklung von Mustervorlagen) zu unterstützen.

Bei Fragen wenden Sie sich an justiziariat@haw-bw.de

Weiterentwicklung des Hochschulrechts

Impulse setzen

Das Justitiariat im HAW BW e.V. arbeitet gemeinsam mit den Vorständen der Konferenzen und dem Team der Geschäftsstelle kontinuierlich an Vorschlägen zur Verbesserung der Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, die für die Hochschulen maßgeblich sind und nimmt in Abstimmung mit dem Vorstand und der Rektorenkonferenz zu Gesetzgebungsverfahren Stellung. Dies geschieht im Rahmen der offiziellen Anhörungsverfahren bei gesetzgeberischen Initiativen von Land oder Bund und durch eigeninitiative Vorschläge an die Gesetzgeber und/oder die zuständigen Ministerien. Dabei werden vergleichend die Entwicklungen des Hochschulrechts in den anderen fünfzehn Bundesländern und auf Bundesebene laufend im Blick behalten.

Kontakt

Dr. Anna Esposito

Justitiarin
0711 995281-69

Sabine Kull-Scheffler

Justitiarin
0711 995281-72