Im Sinne der Lissabon-Konvention nehmen die Hochschulen für angewandte Wissenschaften Baden-Württembergs ihren Auftrag wahr und prüfen auf Antrag (gemäß LHG § 35 Abs. 3) die Anrechenbarkeit von außerhalb des Hochschulbereichs erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten, zum Beispiel von beruflich erworbenen Kompetenzen.
Die Qualität des Studiums steht dabei außer Frage, sie wird davon in keiner Weise berührt. Wenn die beruflich erworbenen Kompetenzen nach Inhalt und Niveau einer hochschulischen Leistung gleichwertig sind, werden diese angerechnet. Ansonsten erfolgt keine Anrechnung. Je nachdem, wie viele Kompetenzen Ihnen angerechnet werden können, kann sich für Sie sogar eine Verkürzung der Studiendauer ergeben. Sie können sich maximal 50 % eines Studiums durch bereits vorhandene, außerhalb des Hochschulbereichs erworbene, Kenntnisse und Fähigkeiten anrechnen lassen.
Bei konkreten Fragen, welche Kompetenzen anrechenbar sind, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartnerinnen und -partner des jeweiligen Studiengangs. Diese finden Sie entweder auf der Website der jeweiligen Hochschule oder in der Datenbank „DAbeKom“. Einzelheiten zur Anrechnung regelt die jeweilige Hochschule in ihrer Studien- und Prüfungsordnung.
Im Sinne der Lissabon-Konvention nehmen die Hochschulen für angewandte Wissenschaften Baden-Württembergs ihren Auftrag wahr und prüfen auf Antrag (gemäß LHG § 35 Abs. 3) die Anrechenbarkeit von außerhalb des Hochschulbereichs erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten, zum Beispiel von beruflich erworbenen Kompetenzen.
Die Qualität des Studiums steht dabei außer Frage, sie wird davon in keiner Weise berührt. Wenn die beruflich erworbenen Kompetenzen nach Inhalt und Niveau einer hochschulischen Leistung gleichwertig sind, werden diese angerechnet. Ansonsten erfolgt keine Anrechnung. Je nachdem, wie viele Kompetenzen Ihnen angerechnet werden können, kann sich für Sie sogar eine Verkürzung der Studiendauer ergeben. Sie können sich maximal 50 % eines Studiums durch bereits vorhandene, außerhalb des Hochschulbereichs erworbene, Kenntnisse und Fähigkeiten anrechnen lassen.
Bei konkreten Fragen, welche Kompetenzen anrechenbar sind, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartnerinnen und -partner des jeweiligen Studiengangs. Diese finden Sie entweder auf der Website der jeweiligen Hochschule oder in der Datenbank „DAbeKom“. Einzelheiten zur Anrechnung regelt die jeweilige Hochschule in ihrer Studien- und Prüfungsordnung.
Wie funktioniert die Entscheidung für oder gegen eine Anrechnung?
Ob eine berufliche Kompetenz auf eine Studienleistung anrechenbar ist, hängt davon ab, ob die Kompetenz der Studienleistung gleichwertig ist. Wichtige Hilfsmittel um die Leistungen miteinander zu vergleichen sind die Rahmenlehrpläne der beruflichen Qualifikationen und die Modulhandbücher der Studiengänge. Hier sind jeweils die Kompetenzen formuliert und können so miteinander verglichen werden.
Die Entscheidung über die Anrechnung im konkreten Einzelfall wird von der zuständigen Stelle der jeweiligen Hochschule getroffen.
Hier finden Sie einen exemplarischen Ablauf einer Anrechnung.
Außerdem hier eine Übersicht, was üblicherweise angerechnet wird.
Hinweis: Es handelt sich nur um eine Auflistung, was üblicherweise angerechnet wird. Die Entscheidung, was im Einzelfall angerechnet wird, trifft immer die jeweilige Hochschule / Studiengang. Diese Liste eröffnet keinen Rechtsanspruch auf Anrechnung der genannten Aus- oder Weiterbildungen auf ein Hochschulstudium.
Beispiele
Damit Sie ein Gefühl dafür bekommen, welche Leistungen möglicherweise anrechenbar sind, haben wir Ihnen eine Auswahl gültiger Anrechnungsentscheidungen aufgelistet.
- Fachschule für ErzieherInnen, Jugend&HeimerzieherInnen oder HeilerziehungspflegerInnen:
Anrechnungsmöglichkeiten im Studienangebot Pädagogik an der Katholischen Hochschule Freiburg - Kaufmännische Berufe (z. B. Industriekaufmann/-frau):
Anrechnungsmöglichkeiten in den BWL-Studienangeboten und im Studienangebot Wirtschaftsrecht an der Hochschule Pforzheim - Staatlich geprüfte TechnikerInnen der Fachrichtung Maschinen(bau)technik, Mechatronik oder Elektrotechnik:
Anrechnungsmöglichkeiten im Studienangebot Mechatronik kompakt an der Hochschule Aalen - Staatlich geprüfte TechnikerInnen der Fachrichtung Elektrotechnik:
Anrechnungsmöglichkeiten im Studienangebot Elektrotechnik kompakt an der Hochschule Aalen - Technische Aufstiegsfortbildungen (Techn. Betriebswirt (IHK), Industriemeister Metall, …):
Anrechnungsmöglichkeiten im berufsbegleitenden Studienangebot Maschinenbau und Mechatronik an der Weiterbildungsakademie Aalen
Qualitätssicherung
Die in HAW BW e.V. organisierten Hochschulen bauen aktuell die Anrechnungsdatenbank „andaba“ auf, in der sie Entscheidungen über Anrechnungen dokumentieren können. Außerdem können sich die Hochschulen so leichter über Anrechnungen austauschen.
Projektpartner und Finanzierung
Projektpartner für die Datenbank „andaba“ sind
- Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK)
- Der Arbeitgeberverband Südwestmetall
- Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK)
- HAW BW e.V.
- Die Hochschule Aalen
Finanziert wird das Projekt durch das MWK, Südwestmetall und BWIHK.