GAIN 2024

Stellenausschreibungen für Professorinnen und Professoren an den 24 Mitgliedshochschulen

An den Hochschulen für angewandte Wissenschaften herrscht aufgrund ihrer Größe ein familiäres und persönliches Arbeitsklima. Die kurzen Wege erlauben eine schnelle und einfache Abstimmung mit Kolleginnen und Kollegen, aber auch mit Mitarbeitenden und Vorgesetzten. Dies erleichtert die Planung und Durchführung von interdisziplinären Forschungsprojekten und bietet Gestaltungsraum für eigene innovative Ideen in Forschung und Lehre. Das Unterrichten von kleinen Gruppen ermöglicht den Studierenden die bestmögliche Betreuung und den Lehrenden eine verantwortungsvolle fachliche wie persönliche Begleitung der Studierenden. Die enge Vernetzung mit anderen HAW bietet Platz für gegenseitigen Austausch und gemeinsame Projekte. Kooperationen bestehen auch mit Unternehmen, sodass der direkte Wissenstransfer in die Wirtschaft und in die Gesellschaft gegeben ist. Diese Praxisorientierung wird an HAW mit akademischer Tiefe vereint.

Das eigenständige Promotionsrecht an HAW in Baden-Württemberg war ein bedeutender Meilenstein in der Weiterentwicklung dieses Hochschultyps. Es stärkt die anwendungsorientierte Forschung, den Transfer, das Innovationspotenzial sowie die Kooperationen mit externen Partnern und erhöht gleichzeitig die Attraktivität der HAW für den wissenschaftlichen Nachwuchs und für forschungsstarke Professorinnen und Professoren. Das selbstbestimmte Arbeiten und die Freiheit eigene Schwerpunkte zu setzen wird von vielen geschätzt.

Die HAW können aufgrund ihrer Größe und den direkten Einblicken in die Praxis schnell auf aktuelle Entwicklungen in der Gesellschaft reagieren. Diese Agilität erfordert von den Hochschulangehörigen Flexibilität und den Willen, aktiv etwas verändern zu wollen. Für die eigene Weiterentwicklung stehen zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Möglicherweise haben Sie die HAW in Baden-Württemberg auf der GAIN 2024 in San Francisco kennengelernt und dort Informationen für den Weg zur HAW-Professur erhalten. Hier finden Sie die aktuellen Stellenausschreibungen der 24 HAW für zukünftige Professorinnen und Professoren und Mitarbeitende im wissenschaftlichen Bereich. Sie können über die Linkliste oder über die Standortkarte zu den Ausschreibungen der Hochschulen gelangen.

Aktuelle Stellenangebote der 24 Hochschulen finden Sie unter folgenden Links

Hochschule
Hochschule Aalen
Hochschule Albstadt-Sigmaringen
Hochschule Biberach
Hochschule Esslingen
Evangelische Hochschule Freiburg
Katholische Hochschule Freiburg
Hochschule Furtwangen
Hochschule Heilbronn
Hochschule Karlsruhe
Hochschule Kehl
Hochschule Konstanz
Evangelische Hochschule Ludwigsburg
Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg
Hochschule Mannheim
Hochschule Nürtingen-Geislingen
Hochschule Offenburg
Hochschule Pforzheim
Hochschule Ravensburg-Weingarten
Hochschule Reutlingen
Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg
Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Gmünd
Hochschule der Medien Stuttgart
Hochschule für Technik Stuttgart
Technische Hochschule Ulm

Unsere Mitgliedshochschulen

FAQs

Folgende im LHG vorgeschriebenen Einstellungsvoraussetzungen für Professor/innen gelten in Baden-Württemberg:

  • abgeschlossenes Hochschulstudium,
  • pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrung in Lehre oder Ausbildung nachzuweisen ist,
  • besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, oder besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit und
  • besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.

Je nach Professur können abweichende oder ergänzende Anforderungen gestellt werden. Beachten Sie daher bitte die genannten Voraussetzungen in der jeweiligen Stellenanzeige.

Die meisten Hochschulen nehmen Bewerbungen ausschließlich über ein Online-Bewerbungsportal an. Den entsprechenden Link dazu finden Sie bei der jeweiligen Stellenausschreibung. Einige Hochschule wünschen die Bewerbungsunterlagen per E-Mail. Beachten Sie hierzu die Hinweise der jeweiligen Hochschulen.

Nicht jede/r Professor/in ist zwingend verbeamtet. Die Verbeamtung richtet sich nach den persönlichen Voraussetzungen und den entsprechenden Vorschriften.

Die Voraussetzung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit als Professor*in ist in der Regel, dass das Lebensalter die gesetzliche Altersgrenze von 47 Jahren nicht übersteigt. Diese Altersgrenze erhöht sich für jeden Betreuungs- oder Pflegefall um zwei Jahre. Die Altersgrenze nach Satz 1 erhöht sich außerdem um die Zeit des tatsächlich abgeleisteten Grundwehrdienstes oder Zivildienstes. Auch nach Überschreiten der Altersgrenze ist in Einzelfällen eine Verbeamtung noch möglich, im Regelfall erfolgt dann aber die Einstellung im Angestelltenverhältnis.

Bei der ersten Berufung in ein Professorenamt können Professorinnen und Professoren zu Beamtinnen bzw. Beamten auf Probe ernannt werden. Die Probezeit beträgt 3 Jahre. Bei einer Beschäftigung im privat-rechtlichen Beschäftigungsverhältnis gilt dies entsprechend. Bei Vorliegen der Voraussetzungen erfolgt anschließend die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder in ein unbefristetes Angestelltenverhältnis. Ein erneutes Berufungsverfahren ist dann nicht erforderlich.

Je nach ausgeschriebener Professur werden Sie im Beamtenverhältnis nach der Besoldungsgruppe W2 oder W3 bezahlt, im Angestelltenverhältnis analog zur Besoldungsgruppe W2 oder W3. Darüber hinaus bietet Ihnen die W-Besoldung nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen die Möglichkeit auf verschiedene Arten von Zulagen.

Mehr Informationen sowie die aktuelle Besoldungstabelle des öffentlichen Dienstes für Baden-Württemberg finden Sie hier: https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/

Wenn Sie Ihre Dokumente wie Anschreiben und Lebenslauf bereits vorbereitet haben, dauert die Online-Bewerbung nur wenige Minuten.

Alle ausgeschriebenen Stellen sind aktuell. Sobald die Bewerbungsfrist abgelaufen ist, werden die Stellen normalerweise sehr schnell von den Internetseiten der jeweiligen Hochschule genommen. Eine Rückmeldung sowie eine Einladung zu Vorstellungsgesprächen erhalten Sie zu gegebener Zeit nach Ablauf der Bewerbungsfrist.

Wenn Sie sich für mehrere Stellen interessieren, können Sie sich selbstverständlich parallel auf mehrere Stellen bewerben.

In den meisten Fällen sind die folgenden Unterlagen bei der Bewerbung einzureichen:

  • Anschreiben
  • Lebenslauf (ggfs. mit Foto)
  • Zeugnisse/Urkunden (Schule, Studium, Ausbildung, Arbeit)
  • Nachweise über relevante Fortbildungen
  • weitere unterstützende Dokumente, die die Lehr- und Forschungserfahrung dokumentieren, z.B. Publikations- und Forschungslisten, Lehr- und Forschungskonzepte, Lehrevaluationen
  • ggf. Nachweise über eine anerkannte Schwerbehinderung/Gleichstellung

Je nach Stelle können weitere Unterlagen erforderlich sein, z.B. Nachweise der künstlerischen Leistung.

Seit dem 01.01.2022 ist bei Vorliegen eines ausländischen Hochschulabschlusses eine Zeugnisbewertung der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) erforderlich, sofern die ausländische Hochschule nicht bereits in der anabin-Datenbank aufgenommen und Ihr Abschluss mit dem entsprechendem deutschen Bildungsabschluss gleichzusetzen ist.

Weitere Information dazu erhalten Sie hier:

Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise der jeweiligen Hochschule. Es kann Beschränkungen bezüglich der Dateigröße und des Dateiformats geben.

Eine erste Rückmeldung erhalten Sie meist via E-Mail mit der Bestätigung, dass Ihre Bewerbung erfolgreich gespeichert wurde bzw. eingegangen ist.

Sollten Sie keine Eingangsbestätigung erhalten haben, prüfen Sie bitte Ihren E-Mail-Spamordner. Wenn auch hier keine Nachricht eingegangen ist, informieren Sie sich bitte im Stellenportal der jeweiligen Hochschule über eine mögliche Kontaktperson.

Diese und allgemeine Fragen kann Ihnen meist eine Person aus der Personalabteilung beantworten. Für fachlichen Fragen ist meist ein/e direkte/r Ansprechpartner/in in der Stellenanzeige genannt. Fragen zur Gleichstellung richten Sie an die Gleichstellungsbeauftragte.

Der Berufungsprozess folgt einem streng reglementierten Verfahren, um die Stelle bestmöglich zu besetzen. Dieser mehrstufige Prozess erfordert viel Abstimmung, sodass von der Einreichung der Bewerbung bis zur abschließenden Ruferteilung oder Absage mehrere Monate (teils sogar ein Jahr oder länger) vergehen können.

Anfahrts- und Bewerbungskosten werden in der Regel nicht übernommen. Sie können den entstandenen Aufwand jedoch ggf. steuerlich geltend machen.

Ja, unter dem Namen Dual Career gibt es verschiedene Karrierenetzwerke für berufstätige Paare. Den beteiligten Hochschulen ist es ein hohen Anliegen, auch die beruflich ambitionierten Partner/innen von Neuberufenen bei der Suche nach einer beruflichen Perspektive in der Region zu unterstützen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie direkt bei den Hochschulen.

Eine Übersicht über einige der Angebote finden Sie hier:

Kontakt

Benjamin Peschke

Geschäftsführer des HAW BW e.V.
+ 49 (0)711 995 281-60
peschke[at]haw-bw.de